Neues Bauvertragsrecht 2018

Neues Bauvertragsrecht 2018

Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ soll ab 1.1.2018 für mehr Verbraucherschutz bei Bauvorhaben gesorgt werden. Auch das Tempo der sich oft durch die Jahre schleppenden Bauprozesse soll, u.a. durch Baukammern, beschleunigt werden. Die Neuregelung betrifft Verträge, die ab 1.1.2018 geschlossen werden.

Anlass der Neuregelung war, dass sich das Baurecht im Laufe der Zeit zu einer komplexen Spezialmaterie entwickelt hat und die wenigen gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht nach Auffassung des Gesetzgebers nicht mehr detailliert genug waren. Zudem fehlten in diesem Bereich bis auf einige Ausnahmen bisher Verbraucherschutzvorschriften. Hier sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf, nicht zuletzt weil Verbraucher für ein Bauvorhaben häufig einen wesentlichen Teil ihrer finanziellen Mittel aufwenden. Unerwartete Mehrkosten durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung oder die Insolvenz des Bauunternehmers können für Verbraucher gravierende Auswirkungen haben.

Quelle: haufe.de
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